L A D E N

Aufenthaltserlaubnis nach § 24


Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hanau genommen haben, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.
Ohne Termin nimmt die Ausländerbehörde Sie nicht auf.
So vereinbaren Sie einen Termin:
- Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an auslaenderbehoerde@hanau.de
- Oder buchen Sie einen Termin über den Online-Service der Stadt Hanau (wählen Sie "Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine"). Vergessen Sie nicht, die Sprache auszuwählen, die Sie gut beherrschen.
Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, da er Ihnen das Recht gibt in Deutschland zu bleiben, zu arbeiten und Leistungen zu erhalten.

Die Adresse des Ausländeramtes in Hanau:
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau
 
Achtung! Ausnahme: Alle Aufenthaltstitel nach §24, die bis 01. Februar 2024 gültig sind, werden bis zum 04. März 2025 verlängert. Alle relevanten Behörden und Ämter wurden in Kenntnis gesetzt. Quelle: BAMF-Website
Sie können die Informationskarte für sich ausdrucken und sie vorzeigen, falls gefragt wird über Relevanz Ihres Dokuments. Der QR-Code führt zu der Seite mit dem Bundesgesetz. Den Link zum Download finden Sie unten.

Normalfall: Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern müssen (es wird empfohlen, den Antrag 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen)
dann füllen Sie dieses Formular aus und senden es per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an: auslaenderbehoerde@hanau.de

Die Adresse des Ausländeramtes in Hanau:
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau

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Stadt Hanau

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