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Schule

Schulamt

In Deutschland gibt es ein Gesetz über die Schulpflicht. Diese dauert in der Regel neun Jahre (Grund- und Hauptschule). Nach dem Hessischen Schulgesetz sind alle registrierten Flüchtlinge im Alter von 6 bis 16 Jahren (9 volle Schuljahre) verpflichtet, in Deutschland eine Schule zu besuchen.
Für den Schulbesuch benötigt Ihr Kind eine Masernimpfung.
Zur Schulanmeldung schreiben Sie einen Brief oder rufen Sie das Stadtschulamt an. Sie benötigen für die Anmeldung eine Kopie der Meldebescheinigung des Kindes.
Anschrift:
Hessen-Homburg-Platz 8
63452 Hanau

Telefon 06181 90620
Abz.ssa.hanau@kultus.hessen.de
 
Schulferienplan


In welchem Alter gehen Kinder zur Schule?
- Kinder im Alter von 6 Jahren, die vor dem 30. Juni geboren sind, sind ab dem 1. August des laufenden Jahres schulpflichtig (Muss-Kind).
- Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kind), können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Die Entscheidung über die Einschulung trifft der Schuldirektor unter Berücksichtigung des Gutachtens des Schularztes.
Die Zuteilung der Grundschulen erfolgt nach dem Wohnort. Jede Schule ist einem bestimmten Stadtviertel zugeordnet. Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann ein Schüler eine Grundschule besuchen, die nicht zu seinem Stadtteil gehört.
Die Eltern und das Kind werden in der Regel ein Jahr vor Beginn des Kurses zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.

Der Vorlaufkurs - ist ein Vorbereitungskurs in Deutsch. Wenn das Kind die deutsche Sprache nicht auf dem für den Schulbesuch erforderlichen Niveau beherrscht, ist es verpflichtet, einen Deutschkurs zu besuchen. Dieser Kurs findet im Jahr vor dem Beginn der Schulpflicht statt.
Vorschule/Vorklasse - Vorschulerziehung. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, dass sie die Schule besuchen können, können mit Zustimmung der Eltern ein Jahr lang eine spezielle Vorbereitungsklasse besuchen.
Kinderhort - Kinderkurzzeitbetreuung nach der Schule. Grundschulkinder können nach der Schule einen Hort besuchen. Diese Gruppen sind in der Regel an Kindertagesstätten angeschlossen. Es gibt nur sehr wenige Plätze. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, sind die erste Wahl. Sie können sich im Voraus anmelden unter Kita-Portal. Einige Schulen haben ihr eigenes Angebot an außerschulischen Gruppen. Erkundigen Sie sich im Sekretariat.
 

Kinder unter 16 Jahren sind verpflichtet, eine deutsche Schule zu besuchen, unabhängig davon, ob sie online an einer ukrainischen Schule lernen oder nicht.
Diejenigen Schüler, die kein Deutsch sprechen oder deren Deutschkenntnisse unzureichend sind, werden in Integrationsklassen eingeschult, in denen intensiv Deutsch unterrichtet wird. Der Schüler wird in der Schule eingeschrieben, in der zum Zeitpunkt der Einschreibung freie Plätze in der Integrationsklasse vorhanden sind.
Wenn Ihr Kind über 16 Jahre alt ist, kann es von der Schulpflicht in Deutschland befreit werden. Genaue Informationen können Sie bei staatlichem Schulamt anfordern.

Das Verfahren zur Anerkennung eines Schulabschlusses kostet 125 Euro. [für 2023].
Für die Anerkennung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
1.  Antragsformular
2. Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses, einschließlich Fächer und Noten.
3. Eine beglaubigte Kopie einer Übersetzung des Zeugnisses (bei englischsprachigen Zeugnissen ist eine Übersetzung in der Regel nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall verlangt werden).
4. Nachweis des Wohnsitzes in Hessen. Dies kann eines der folgenden Dokumente sein:
   - eine amtlich beglaubigte Kopie der zweiten Seite der Meldebescheinigung
   - ein Auszug aus dem Melderegister
   - eine amtlich beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite des Aufenthaltstitel.
5. Im Falle einer Namensänderung - ein amtlich beglaubigter Nachweis.
Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, werden Sie direkt von der zuständigen Stelle informiert.

Senden Sie alle Unterlagen an:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
+49 6151 3682-487
E-Mail:  bildungsnachweise.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de 

Wenn das Verfahren erfolgreich verläuft, erhalten Sie ein spezielles Dokument, das einem deutschen Schulabschluss (Realschule) gleichwertig ist. Mit diesem Zeugnis können Sie eine Ausbildung beginnen oder Ihr Studium an einer deutschen Schule (z.B. Gymnasium) fortsetzen.

На консультации по признанию квалификаций (профессиональных, высших и школьных) вам расскажут о ваших возможностях. Einzelheiten dazu in diesem Abschnitt.
Weitere Informationen auf der Website „Schulämter Hessen
Stadt Hanau

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